Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Beweiseignung 1
Lehrer L bewertet Rechtschreibungsarbeiten, die die Schüler nach seinem Diktat geschrieben hatten, übermäßig streng. Als sich Eltern beim Schulleiter beschweren, fürchtet L Nachteile für seine Laufbahn. Um die Bewertung zu rechtfertigen, baut er in die Arbeiten weitere Fehler ein und ändert jedesmal die Summe unter der Arbeit.