Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Taterfolg: Objektive Sicherung der Vorteile der Tat
T hat als Angestellte €450.000 veruntreut, die sie als „Glücksspielgewinn" ihrer Freundin F schenkt. Als F die wahre Herkunft erfährt, will sie das Geld dem Arbeitgeber zurückgeben. T gelingt es dann, die F zu überreden, ihr das Geld zur eigenen Verwendung zu überlassen.