Mordvorwurf bei illegalem Autorennen – Berliner Raserfall: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fall zum Thema Mordvorwurf bei illegalem Autorennen – Berliner Raserfall

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Jurafuchs Illustration zum Berliner Raserfall (BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19): Zwei Fahrer liefern sich auf öffentlichen Straßen nachts ein Autorennen.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Berliner Raserfall (BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Dreh- und Angelpunkt des Berliner-Raserfalls ist ein absoluter Klausurklassiker: Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz. Bei einem illegalen Wettrennen auf dem Berliner Ku'damm stieß einer der beteiligten Autofahrer mit einem querenden Fahrzeug zusammen, dessen Insasse verstarb. Hatte der Rennfahrer den Tod von unbeteiligten billigend in Kauf genommen (=bedingter Vorsatz) und verwirklichte den Tatbestand des Mordes oder vertraute er darauf, dass alles gut gehen würde (=bewusste Fahrlässigkeit), sodass hier fahrlässige Tötung anzunehmen wäre? Der Unterschied der Rechtsfolgen (Lebenslängliche Freiheitsstrafe vs. maximal drei Jahre Freiheitsstrafe) ist enorm, insofern verwundert es nicht, dass der Fall gleich zweimal beim BGH landete und letztlich auch Anlass für die Einführung einer neuen Strafvorschrift war: § 315d StGB.

Die neuesten Fall zum Thema Mordvorwurf bei illegalem Autorennen – Berliner Raserfall

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Dreh- und Angelpunkt des Berliner-Raserfalls ist ein absoluter Klausurklassiker: Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz. Bei einem illegalen Wettrennen auf dem Berliner Ku'damm stieß einer der beteiligten Autofahrer mit einem querenden Fahrzeug zusammen, dessen Insasse verstarb. Hatte der Rennfahrer den Tod von unbeteiligten billigend in Kauf genommen (=bedingter Vorsatz) und verwirklichte den Tatbestand des Mordes oder vertraute er darauf, dass alles gut gehen würde (=bewusste Fahrlässigkeit), sodass hier fahrlässige Tötung anzunehmen wäre? Der Unterschied der Rechtsfolgen (Lebenslängliche Freiheitsstrafe vs. maximal drei Jahre Freiheitsstrafe) ist enorm, insofern verwundert es nicht, dass der Fall gleich zweimal beim BGH landete und letztlich auch Anlass für die Einführung einer neuen Strafvorschrift war: § 315d StGB.