Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Abgrenzung: Gemeingefährlichkeit / Mehrfachtötung - Jurafuchs
Der BGH präzisiert in dieser Entscheidung das Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit. Laut Definition müsse das gemeingefährliche Mittel zu einer Gefährdung einer unbestimmten Anzahl von Menschen an Leib und Leben führen, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat. Die Beschränkung eines Brandes auf ein Wohnhaus schließe dabei die Gemeingefährlichkeit nicht aus. Jede noch so allgemeine Gefahr habe der Natur der Sache nach irgendeine örtliche Grenze. Es komme darauf an, dass der Täter gerade aufgrund der Unbeherrschbarkeit des Mittels die Tötung von mehreren Menschen nicht ausschließen könne.
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Abgrenzung: Dreieckserpressung oder Diebstahl in mittelbarer Täterschaft - Jurafuchs
Diese Entscheidung verdeutlicht die Abgrenzung zwischen einer versuchten Dreieckserpressung einem versuchten Diebstahl in mittelbarer Täterschaft. Maßgeblich ist hierbei, dass eine Dreieckserpressung ein Näheverhältnis zwischen dem Genötigten und dem Geschädigten voraussetzt. Wie dieses konkret ausgestaltet sein soll – rechtliches (Befugnistheorie) oder tatsächliches Näheverhältnis (Lagertheorie) - ist umstritten. Ungeachtet dieser Frage scheide eine Dreieckserpressung jedoch im vorliegenden Fall aus, da der Genötigte den Vermögensinteressen des geschädigten anvisierten Diebstahlopfers gleichgültig gegenüberstehe.
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Unwissen schützt vor Strafe nicht – oder doch? Zurechnung beim Mittäterexzess - Jurafuchs
Jedem Mittäter kann nur das Handeln des Mittäters zugerechnet werden, welches auch von seinem Vorsatz und vom gemeinsamen Tatplan umfasst ist. Liegt eine wesentliche Abweichung vom Tatplan vor (Mittäterexzess), ist dies nicht zurechenbar. Diese grundlegenden Regeln zur Zurechnung von Tatbeiträgern bei der Mittäterschaft hat der BGH in dieser Entscheidung erneut bestätigt.
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Bloße Anwesenheit am Tatort begründet keinen dringenden Tatverdacht – Jurafuchs
Die bloße körperliche Anwesenheit am Tatort begründet keinen dringenden Tatverdacht. Dies hat das BVerfG in einem Fall entschieden, in dem die Staatsanwaltschaft gegen alle Männer Haftbefehle erwirkte, die bei einem tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann anwesend waren. Vielmehr müsse sich aus dem Haftbefehl gesondert für jeden Beschuldigten die einzelnen Tatbeiträge und das Vorliegen eines Vorsatzes ergeben. Abstrakte Ausführung zur Gefährlichkeit der Gruppe genügten nicht.
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Besonders schwere Brandstiftung und Repräsentantenhaftung - Jurafuchs
In diesem Beschluss beschäftigt sich der BGH mit der besonders schweren Brandstiftung und der Repräsentantenhaftung. Die Qualifikation der Ermöglichung einer anderen Straftat sei auch dann erfüllt, wenn die Brandlegung zum Zweck des Betrugs zum Nachteil einer Versicherung begangen sei. Der Versicherer ist im Fall einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nichts zur Leistung verpflichtet. Dabei müsse sich der Versicherungsnehmer auch das Verhalten von Repräsentanten zurechnen lassen. Dabei genüge jedoch die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache oder eine Lebensgemeinschaft nicht aus, um eine Repräsentantenstellung zu begründen.
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Wohnungseinbruchsdiebstahl: "Wohnung" trotz Tod des Bewohners? - Jurafuchs
Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ist auch in die Wohnung eines Toten möglich. Maßgeblich sei der Zweck der Unterkunft, nicht der tatsächliche Gebrauch. Hierdurch solle das Eigentum an höchstpersönlichen Gegenständen und die häusliche Integrität geschützt werden. Dieses Schutzes bedarf es auch nach dem Tod, wenn die zu schützenden Rechtsgüter neben dem Toten auch anderen Personen zuzuordnen sind.