Strafrechtliche Haftung bei Mittäterexzess: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fall zum Thema Strafrechtliche Haftung bei Mittäterexzess

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Jurafuchs Illustration: A denkt daran, wie B den D erschießt.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Unwissen schützt vor Strafe nicht – oder doch? Zurechnung beim Mittäterexzess - Jurafuchs

Jedem Mittäter kann nur das Handeln des Mittäters zugerechnet werden, welches auch von seinem Vorsatz und vom gemeinsamen Tatplan umfasst ist. Liegt eine wesentliche Abweichung vom Tatplan vor (Mittäterexzess), ist dies nicht zurechenbar. Diese grundlegenden Regeln zur Zurechnung von Tatbeiträgern bei der Mittäterschaft hat der BGH in dieser Entscheidung erneut bestätigt.

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Jedem Mittäter kann nur das Handeln des Mittäters zugerechnet werden, welches auch von seinem Vorsatz und vom gemeinsamen Tatplan umfasst ist. Liegt eine wesentliche Abweichung vom Tatplan vor (Mittäterexzess), ist dies nicht zurechenbar. Diese grundlegenden Regeln zur Zurechnung von Tatbeiträgern bei der Mittäterschaft hat der BGH in dieser Entscheidung erneut bestätigt.