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Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK)
A wird wegen Betrugs angeklagt. Im Ermittlungsverfahren belastet der Zeuge Z bei seiner polizeilichen Vernehmung den A schwer. In der Hauptverhandlung kann Z nicht vernommen werden, weil er sich wegen eines gegen ihn laufenden Verfahrens nach Timbuktu abgesetzt hat.