Strafrecht > Strafprozessrecht
Sachliche Zuständigkeit Strafrichter II/Strafgewalt
T verprügelt in Hamburg den O. Die Staatsanwältin klagt den T beim Strafrichter am AG Hamburg an, weil sie eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten erwartet. Erst während der Hauptverhandlung stellt sich heraus, dass der T einen Baseballschläger verwendet hat und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verhängen ist.