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Trunkenheitsfahrtfall – Fahrlässige und vorsätzliche a.l.i.c. bei verhaltensgebundenen Straßenverkehrsdelikten
Der durstige A macht auf einer längeren Autofahrt einen Zwischenstopp an einer Raststätte, wo er 5 Liter Bier und mehrere Schnäpse trinkt. Wie dabei billigend in Kauf genommen, überfährt er auf der Weiterfahrt gänzlich betrunken (BAK: 3,2 ‰) und unfähig, das Unrecht seines Tuns einzusehen, fahrlässig zwei Fahrradfahrer.