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Vorsätzliche a.l.i.c. bei verhaltensneutralen Erfolgsdelikten - Grundfall
T möchte seinen seit geraumer Zeit nervenden Sohn S mit einem Messer erstechen. Bevor er diesen Plan in die Tat umsetzt, betrinkt er sich bewusst in einen schuldausschließenden Zustand, um nicht bestraft werden zu können und weil er weiß, dass ihm im nüchternen Zustand der Mut für die Tat fehlen würde.