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Bei versuchter Unterlassung 9
T stößt versehentlich und fahrlässig den betrunkenen O in das Gleisbett am Bahnhof. O bleibt dort liegen, was T auf die Trunkenheit des O zurückführt. T weiß, dass in einer Stunde der nächste Zug eintritt und unternimmt nichts. Nach einer halben Stunde besinnt er sich und holt O aus dem Gleisbett.