Bei versuchter Unterlassung 8
19. September 2025
19 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T stößt versehentlich und fahrlässig den betrunkenen O in das Gleisbett am S-Bahnhof Zoo. O bewegt sich nicht. T denkt, O sei lebensgefährlich verletzt und werde ohne Rettung sterben. Gleichwohl geht T weiter. O ist jedoch unverletzt und geht zum nächsten Späti, um „nachzutanken“.
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