Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Erlangtes Etwas in der (allgemeinen) Eingriffskondiktion
Die Modekette M verwendet ohne Zustimmung des bekannten Schauspielers und Moderators A ein Foto von A, auf dem dieser Kleidung der M trägt, als Werbung in Tageszeitungen sowie bei Online-Anzeigen.