Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei unentgeltlicher Verfügung
S schenkt ihrer Tochter T ihr Grundstück. Das Grundstück war allerdings mit einer Grundschuld zugunsten der G belastet. Davon wusste T nichts. Die Grundschuld war auch versehentlich nicht in Grundbuch eingetragen. T erwirbt gutgläubig, lastenfrei Eigentum (§§ 891, 892 BGB).