Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
Analogie bei entgeltlicher, aber rechtsgrundloser Verfügung?
Analogie bei entgeltlicher, aber rechtsgrundloser Verfügung?
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A leiht sich von B einen Habersack. Den Habersack verkauft und übereignet A direkt an D für €30 weiter. Bei Vertragsschluss täuscht A den D arglistig. Den Kaufvertrag ficht D später wirksam an (§ 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
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Einordnung des Falls
Analogie bei entgeltlicher, aber rechtsgrundloser Verfügung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verfügung war unentgeltlich (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der unentgeltlichen Verfügung und der rechtsgrundlosen Verfügung liegt dieselbe Interessenlage zugrunde.
Nein!
4. § 816 Abs. 1 S. 2 BGB ist auf den Fall der rechtsgrundlosen Verfügung anzuwenden.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Berechtigte hat gegen den Nichtberechtigten einen Anspruch auf Herausgabe des Erlangten (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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