Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei unentgeltlicher Verfügung
Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei unentgeltlicher Verfügung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S schenkt ihrer Tochter T ihr Grundstück. Das Grundstück war allerdings mit einer Grundschuld zugunsten der G belastet. Davon wusste T nichts. Die Grundschuld war auch versehentlich nicht in Grundbuch eingetragen. T erwirbt gutgläubig, lastenfrei Eigentum (§§ 891, 892 BGB).
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Einordnung des Falls
Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei unentgeltlicher Verfügung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. G könnte einen Anspruch auf Wiederbegründung der Grundschuld (§§ 1191, 873 BGB) auf § 816 Abs. 1 S. 2 BGB haben.
Ja, in der Tat!
3. S hat über das Grundstück und nicht über die Grundschuld verfügt. Der Anspruch kann also nicht auf die Wiederbegründung der Grundschuld gerichtet sein.
Nein!
4. S hat als Berechtigte über ihr Grundstück verfügt und nicht als Nichtberechtigte.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. S hat als Nichtberechtigte wirksam und unentgeltlich an T verfügt. G hat einen Anspruch gegen T auf Wiederbegründung der Grundschuld aus § 816 Abs. 1 S. 2 BGB.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iPhone von Jannik
29.6.2023, 11:21:14
Bei einigen der Fälle passen die Buchstaben im Text nicht zu den Buchstaben im Bild oder die Geschlechter sind vertauscht, das macht das Verständnis bei Mehrpersonenkonstellationen etwas schwierig.
Nora Mommsen
1.7.2023, 12:20:53
Danke dir Jannik! Wir werden insbesondere dieses Kapitel nochmal sorgfältig prüfen! Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
ehemalige:r Nutzer:in
13.10.2023, 14:17:48
Leider passt es immernoch nicht. Zudem sind einige Wörter überflüssig bzw. die Rechtschreibung nicht gewahrt. Z.B. „Diesbezüglich dessen (….)“ Kann natürlich immer mal passieren, wäre jedoch super, wenn eine Korrektur auch wirklich stattfindet :). Liebe Grüße Benny
fuchs_
6.10.2024, 17:19:14
Ja, auch jetzt noch ist im Text S die Mutter und auf dem Bild wohl M, die sonst im Text gar nicht vorkommt
Steinfan
4.4.2024, 14:55:43
Sollte man bei der Frage der Verfügung nicht präzisieren? Mir persönlich fehlt hier Definition und Subsumtion. Ich hätte wie folgt eingeleitet: Verfügung ist schließlich auch die rechtsgeschäftliche Aufhebung eines Rechts. Die Aufhebung der Grundschuld kraft lastenfreien Erwerbs beruhte zwar auf einem Rechtsgeschäft (Eigentumsübertragung), die Aufhebung als solche erfolgte aber nicht rechtsgeschäftlich (vgl. wie bei beweglichen Sachen gem. §
936 BGB). Im Anschluss kommt dann die in der Aufgabe genannte Argumentation. LG
Lorenz
29.5.2024, 17:44:20
In der vorletzten Frage heißt es, dass die Mutter über das Grundstück als Nichtberechtigte verfügt. Über das GS verfügt sie aber doch als Berechtigte. Lediglich über die Grundschuld verfügt sie als unberechtigte. Oder nicht?
Phil
11.6.2024, 15:52:37
Hier würde ich auch gerne eine Antwort haben ;) danke
FW
14.11.2024, 13:38:41
Ich tue mich auch schwer die Eigentümerin hier als Nichtberechtigte einfach so anzusehen. Schließlich ist sie ja Eigentümerin und es besteht auch m.E. kein absolutes Verfügungsverbot im Grundstücksrecht. Nur weil sie dann automatisch auch über die Grundschuld mitverfügt, ist sie diesbezüglich als Nichtberechtigte anzusehen. Das heißt man hat hier 2 Selbstständige Verfügungen, die man sicherlich auch dem Prüfer aufzeigen muss.