Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Höhe des Wertersatzes nach § 818 Abs. 2 BGB bei "aufgedrängter Bereicherung"
Handwerkerin H entdeckt einen Schönheitsfehler in ihrer Hauswand. H holt ihre Arbeitsmaterialien und bessert den Fehler aus. Dabei übersieht sie die Grundstücksgrenze und bessert Es angrenzende Wand mit aus. E kannte den Fehler. Ihr war er aber egal. H verlangt Ersatz für die getätigte Aufwendungen.