Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB
V bietet K den Kauf von 40 kg Premiumhundefutter für €70 an und befristet sein Angebot bis 15.2. K bringt am 11.2. seine Annahmeerklärung an V zur Post. Die Post stellt V den Brief erst am 19.02. zu. V erkennt am Poststempel (11.2.) die Verzögerung, zeigt dies K jedoch nicht an.