Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 108 Abs. 2 BGB, der Vertrag wurde zunächst gegenüber dem Minderjährigen genehmigt, danach hat der Vertragspartner zur Genehmigung aufgefordert
Die 17-jährige K hat Onkel O ihr altes Handy geschenkt. Dies erzählt K ihren Eltern E, die meinen, dass das eine gute Idee war. O indes ist unsicher, ob die E einverstanden sind. Er ruft sie an und fragt, ob das in Ordnung war. Die E bejahen dies.