Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Auktion – Halten eines Katalogs als Abgabe eines Gebots
Auktionator A präsentiert bei einer Versteigerung eine antike Vase zum Aufrufpreis von €2.000. A kennt den Bieter C schon lange und weiß, dass C solange mitbieten möchte, wie C den Versteigerungskatalog für A sichtbar senkrecht in der rechten Hand hält.