Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Tatbestand der Willenserklärung

Aufheben der Hand als Abgabe eines Gebots bei Auktion (Grundfall)

Aufheben der Hand als Abgabe eines Gebots bei Auktion (Grundfall)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Auktionator A präsentiert bei einer Versteigerung das Gemälde „Sitzender Mann von Paul Cézanne zu einem Aufrufpreis von €1.000. B hebt die Hand.

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Einordnung des Falls

Aufheben der Hand als Abgabe eines Gebots bei Auktion (Grundfall)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bs Verhalten lässt auf das Vorliegen eines Handlungswillens schließen.

Ja!

Ein Handlungswille im Rahmen des objektiven Tatbestands liegt vor, sofern das Verhalten aus Sicht eines Dritten als willensgesteuerte Handlung erscheint. Er fehlt, wenn der Erklärende erkennbar im Schlaf oder in Hypnose spricht oder bei bloßen Reflexbewegungen.Hier spricht alles dafür, dass B als Teilnehmer der Auktion aus Sicht eines objektiven Betrachters bewusst und gewollt seine Hand gehoben hat.
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2. Bs Verhalten lässt auf das Vorliegen eines Erklärungsbewusstseins schließen. B hatte Rechtsbindungswillen.

Genau, so ist das!

Ein Rechtsbindungswille im Rahmen des objektiven Tatbestands liegt vor, wenn der Erklärende sich aus Sicht eines Dritten in irgendeiner Weise rechtlich erheblich erklären will. Der Dritte orientiert sich bei seiner Bewertung an der üblichen Bedeutung des Verhaltens, aber auch an den Besonderheiten des Einzelfalls (z.B. Absprachen der Beteiligten).Hier beinhaltet das Heben der Hand, nach der bei Versteigerungen geltenden Übung, die konkludente Abgabe eines Gebots. Es handelt sich hierbei um eine Verkehrssitte, d.h. eine sozialtypische Verhaltensweise, die von bestimmten Kreisen im Geschäftsverkehr gewöhnlich geübt wird.

3. Bs Verhalten lässt auf das Vorliegen eines Geschäftswillens schließen.

Ja, in der Tat!

Ein Geschäftswille im Rahmen des objektiven Tatbestands liegt vor, wenn der Erklärende aus objektiver Sicht die Herbeiführung einer ganz bestimmten Rechtsfolge beabsichtigt.Bs Verhalten (die Handbewegung) lässt darauf schließen, dass sie ein Gebot über €1.000 abgeben möchte.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Ira

Ira

27.10.2020, 16:58:42

An der Uni wurde der Aufbau anders gelehrt: I. Obj. TB II. Subj. TB 1. HW 2. EB 3. GW Ich muss ehrlich sagen, der Aufbau, der hier vorgeschlagen wird, macht für die Prüfung der WE viel mehr Sinn: I. Subj. TB 1. Obj. TB 2. EB 3. GW II. Obj. TB Top!

ANY

ANY

1.3.2021, 21:10:19

Die Definition von Verkehrssitte als sozialtypisches Verhalten kann ich nicht nachvollziehen.

Vulpes

Vulpes

2.3.2021, 11:35:04

Hallo liebe Any. ✌️Sozialtypisches Verhalten meint ein Verhalten durch das Rechtsbindungswille ausgedrückt wird. Zum Beispiel auch ein Verhalten, das zum Ausdruck bringt, dass ein angebotene Leistung (Antrag) angenommen werden und die vertragliche Verbindung zustande kommen soll. Die Verkehrssitte bei Auktionen ist die Abgabe eines Angebots durch heben der Hand. Der Hinweistext wollte glaube ich eher ausdrücken (nicht definieren), dass das Heben der Hand der Verkehrssitte bei Auktionen entspricht um Rechtsbindungswillen auszudrücken und daher ein sozialtypisches Verhalten darstellt um den Vertrag abzuschliessen. Meiner Erfahrung nach arbeitet das Jurafuchs-Team gute Änderungsvorschlage aus dem Forum schnell ein. Vielleicht fällt dir ja eine deutlichere Formulierung ein! 😊👍

LAW

Law_yal_life

22.9.2023, 21:15:17

Man kann also vorher vereinbaren, dass Zeichen xy heißt, dass ich weiterhin Interesse habe und dies kann dann weiter als Angebot gewertet werden? Das ist ja mal interessant.. das kenne ich so gar nicht! Könnt ihr das nochmal kurz erklären? Hab ich alles verstanden?

LAW

Law_yal_life

22.9.2023, 21:18:24

Die Frage sollte erst im nächsten Fall gestellt werden.. habe mit vertan. Hoffe ihr könnt das zuordnen zum Fall mit dem senkrecht halten einer Sache..

LELEE

Leo Lee

23.9.2023, 15:04:18

Hallo PrädikatKandidat, genauso ist es! Siehe insofern die Antwort bei der entsprechenden Aufgabe :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo

LAW

Law_yal_life

22.9.2023, 21:19:04

Vorliegend wird ein ganz normaler Auktionshaus Situation dargestellt oder Ohne Probleme oder Umstände oder?

LELEE

Leo Lee

23.9.2023, 14:34:01

Hallo PrädikatKandidat, genauso ist es! Hier geht es erstmal nur darum, wie der Auktionator das Heben der Hand überhaupt aufnehmen durfte (also ungeachtet dessen, wie der innere Tatbestand bei demjenigen, der die Hand hebt, beschaffen war) :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo

PET

petruvia

3.10.2024, 10:06:45

bei "Sitzender Mann" fehlen die abschließenden Anführungszeichen.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

7.10.2024, 11:32:40

Hallo petruvia, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


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