Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Handlung unter Hypnose (Fehlender Handlungswille)
Psychotherapeut P ist auf Hypnose spezialisiert. Sängerin S ist verzweifelt, dass ihr kein Nummer-1-Hit gelingen will. Während P die S in einen tiefen Trancezustand versetzt, unterschreibt S eine Honorarvereinbarung, die eine von der Gebührenordnung abweichende Vergütung vorsieht.