Zivilrecht > Deliktsrecht
Gewerbepark II (Lehre vom Erfolgsunrecht / Rechtfertigung durch Versammlungsfreiheit)
Die Demonstranten D möchten die Errichtung eines Gewerbeparks verhindern, indem sie die Baustelle blockieren. Dadurch kann Bauunternehmer B nicht mehr seine gemieteten Baumaschinen nutzen.