Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Nutzungsbedingte Altlastengefahr – Sachmangel eines Grundstücks
V verkauft K etwas überteuert ein Grundstück unter Ausschluss der Haftung (mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz). V weiß, dass auf dem Grundstück vor Kurzem ein Klärschlammrückhaltebecken betrieben wurde. Er behält dies für sich, da er keine konkreten Anhaltspunkte dafür hat, dass Altlasten existieren.