Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Zurechnung der Betriebsgefahr eines sicherungsübereigneten KFZ
A übereignet seinen PKW sicherungshalber an die B. Er nutzt das Fahrzeug aber weiterhin als Halter selbst. Bei einer Kollision mit C und dessen Fahrzeug wird A’s PKW beschädigt. Ein Verschulden der jeweiligen Fahrzeugführer lässt sich nicht feststellen. A geht gerichtlich gegen C vor.