Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Abtretung einer Grundschuld durch Grundschuldgläubiger keine Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)
D veräußert ein Grundstück an A, welches mit einer Eigentümergrundschuld zugunsten von D belastet ist. Dann tritt D die Grundschuld unentgeltlich an Z ab. Z verlangt von A Zahlung des Grundschuldbetrags. A erklärt gegenüber Z die Aufrechnung mit einer Forderung, die er gegen D hat.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Abtretung einer Grundschuld durch Grundschuldgläubiger keine Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)
D veräußert ein Grundstück an A, welches mit einer Eigentümergrundschuld zugunsten von D belastet ist. Dann tritt D die Grundschuld unentgeltlich an Z ab. Z verlangt von A Zahlung des Grundschuldbetrags. A erklärt gegenüber Z die Aufrechnung mit einer Forderung, die er gegen D hat.