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Widerruf eines Schenkungsangebots durch Testament
Erblasserin E unterhält ein Wertpapierdepot bei der B-Bank. E vereinbart mit B im Jahre 2000, dass bei Tod der E die B ein Schenkungsangebot der E bezüglich der Wertpapiere an E's Cousine C weiterleiten solle. Durch formwirksames Testament verfügt E 2017 über sämtliches bei B hinterlegtes Vermögen und setzt hierfür ihre Nichte N als Erbin ein. Nach dem Tod der E 2018 erfährt C vom Testament. 2019 leitet B an C das Schenkungsangebot weiter. C nimmt an, woraufhin B die Wertpapiere auf C überträgt. N verlangt Herausgabe.