Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Anwendung des Verbraucherdarlehensrechts bei Schuldbeitritt
M ist stiller Gesellschafter im Unternehmen der F, die mit B einen Darlehensvertrag geschlossen hat. M tritt dieser Schuld bei. Über ein Widerrufsrecht belehrt B den M nicht. Sechs Monate später kündigt B den Vertrag mit F und verlangt Rückzahlung von M. M widerruft seine Mithaftungserklärung.