Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich bei Doppelmangel in Bezug auf verbundene Geschäfte
Verbraucherin K kauft von Händler H ein Auto. H verschweigt arglistig einen früheren Unfall. Er vermittelt K zur Finanzierung ein Darlehen der B-Bank, das B anweisungsgemäß direkt an H auszahlt. Nach 6 Monaten ficht K sowohl Kauf- als auch Darlehensvertrag an und verlangt von B Rückzahlung gezahlter Raten.