Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Keine Erstreckung einer Grunddienstbarkeit auf andere Grundstücke
X ist Eigentümerin der Grundstücke B und C. X fährt Grundstück C über Grundstück D an, das Y gehört. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen. Für Grundstück B ist ein Wegerecht über Grundstück A, das Z gehört, im Grundbuch eingetragen. Y und Z verweigern Zufahrt zu Grundstück C über ihre Grundstücke.
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Keine Erstreckung einer Grunddienstbarkeit auf andere Grundstücke
X ist Eigentümerin der Grundstücke B und C. X fährt Grundstück C über Grundstück D an, das Y gehört. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen. Für Grundstück B ist ein Wegerecht über Grundstück A, das Z gehört, im Grundbuch eingetragen. Y und Z verweigern Zufahrt zu Grundstück C über ihre Grundstücke.