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Kohl-Tagebücher: (Keine) Vererblichkeit des Anspruchs auf Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Autor A verletzt rechtswidrig Helmut Kohls (K) Persönlichkeitsrechte. K verklagt A. K wird ein Geldentschädigungsanspruch durch vorläufig vollstreckbares Urteil zugesprochen. K verstirbt, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Ks Witwe meint, der Anspruch sei auf sie übergegangen.