Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Irrtum über Person des Geschäftsherrn, § 686 BGB
G sieht eine Katze, die nicht mehr vom Baum herunterkommt und glaubt, es handle sich um das Haustier seines Nachbarn N. Da das Tier herunter zu fallen droht, klettert er hoch, um es zu retten. Dabei zerreißt er sich die Hose. Später stellt sich heraus, dass die Katze K gehört.