Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
Autonärrin A steckt viel Geld in ihr geliebtes Auto. Dies weiß auch ihr Freund F. Um sie zu überraschen, kauft er teure Pflegemittel und wäscht As Auto damit. Als A es bemerkt, ist sie entsetzt. Sie betone doch oft genug, dass sie die Autopflege niemals einem Laien überlassen würde.