Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Unberechtigte GoA und EBV + Herausgabe der Sache (Bereicherungsrecht)
Da das Blumenbeet seines Nachbarn N von Unkraut übersät ist, beschließt G es zu jäten und findet dabei einen 20-Euro-Schein, den N dort verloren hat. N wollte eigentlich nicht, dass G sich um das Beet kümmert. Normalerweise jätet sein Enkel E es und bekommt dafür von N etwas Geld.