Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Unberechtigte GoA und EBV + Herausgabe der Sache (Bereicherungsrecht)
Unberechtigte GoA und EBV + Herausgabe der Sache (Bereicherungsrecht)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Da das Blumenbeet seines Nachbarn N von Unkraut übersät ist, beschließt G es zu jäten und findet dabei einen 20-Euro-Schein, den N dort verloren hat. N wollte eigentlich nicht, dass G sich um das Beet kümmert. Normalerweise jätet sein Enkel E es und bekommt dafür von N etwas Geld.
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Einordnung des Falls
Unberechtigte GoA und EBV + Herausgabe der Sache (Bereicherungsrecht)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Jäten des Beetes erfüllt die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Jäten des Beetes stellt eine berechtigte GoA im Sinne des § 683 S. 1 BGB dar.
Nein, das trifft nicht zu!
3. N hat einen Anspruch gegen G aus § 985 BGB auf Herausgabe des Geldscheins.
Ja!
4. Die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 681 S. 2, 667 BGB auf Herausgabe des Geldscheins sind erfüllt.
Genau, so ist das!
5. Die Anspruchsvoraussetzungen des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB auf Herausgabe des Geldscheins sind erfüllt.
Ja, in der Tat!
6. Die Herausgabeansprüche nach §§ 681 S. 2, 667 BGB und § 812 Abs. 1 S.1 Alt. 2 BGB bestehen neben dem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Porenta
2.9.2024, 15:59:41
Wie wäre eine solche Fallkonstellation zu lösen, wenn der Geschäftsführer nicht einen 20 Euro schein findet, sondern einen Schatz. Hat er dann dennoch seinen Finderanteil?