Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Abgrenzung: Keine unechte GoA mangels Fremdheit (Fall: unberechtigte Untervermietung)
Student S hat von Vermieterin V eine 2-Zimmer-Wohnung für € 500 monatlich gemietet. Ohne vorherige Rücksprache mit V vermietet S kurz nach Beginn der Mietzeit eines der Zimmer an Kommilitonin K für € 600 monatlich unter. Für den ersten Monat hat K den Untermietzins bereits bezahlt.