Zivilrecht > Kaufrecht
Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S.1 Nr. 3 BGB
K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Nebst dem Regal wird eine auf Deutsch übersetze Montageanleitung mitgesendet, da die Originalmontageanleitung in Englisch verfasst wurde. K baut das Regal fehlerhaft auf.