Zivilrecht > Kaufrecht
Der neue Sachmangelbegriff, § 434 BGB
Autohändler K kauft bei BMW am 19.1.2022 einen neuen X3. Der X3 fordert K wiederholt auf, anzuhalten, um die Kupplung zu kühlen. Der Hinweis ist serienmäßig, aber falsch: Die Kupplung kühlt auch bei Weiterfahrt. BMW rät K, er solle den Hinweis ignorieren.