Zivilrecht

Kaufrecht

Sach- und Rechtsmängel

Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB

Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB

4. Juli 2025

26 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Neues Kaufrecht 2022

K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Die mitgeschickte Montageanleitung ist mangelhaft. Auf Grund seiner außergewöhnlichen Fähigkeiten gelingt es K jedoch trotzdem, das Regal richtig zusammen zu bauen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Regal entspricht nur dann den subjektiven Anforderungen, wenn V eine Montageanleitung mitliefert (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).

Ja!

Ist eine Sache zur Montage durch den Käufer bestimmt, entspricht sie nur den subjektiven Anforderungen, wenn sie mit den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen übergeben wird (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB). Ob die Sache zur Montage bestimmt ist, hängt davon ab, ob für den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Zusammenbau der Einzelteile, der Anschluss, die Aufstellung oder ein Einbau nötig ist.K sollte das Regal zuhause selbst zusammenbauen. Es war somit zur Montage bestimmt.§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB n.F. = § 434 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.
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2. Wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, entspricht das Regal nicht den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).

Genau, so ist das!

Die Mangel- und Montageanleitung muss ihrerseits mangelfrei sein. Anleitungen sind mangelhaft , wenn sie nicht den ganz überwiegenden Teil der Käufer auf Anhieb zur fehlerfreien Anwendung befähigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie unvollständig ist oder eine Anweisung falsch oder missverständlich ist. Bei der Bewertung der Anforderungen an eine Montageanleitung kommt es auf den Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrskreises an. § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB n.F. = § 434 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.Achtung: Dass die Anleitung mangelfrei sein muss, ist nicht explizit kodifiziert. Dies ergibt sich durch Auslegung aus dem Sinn und Zweck der Norm.

3. Wenn K das Regal trotz fehlerhafter Montageanleitung richtig zusammenbaut, enspricht das Regal den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Zum 01.01.2022 wurde § 434 Abs. 2 S. 2 BGB a.F geändert. Nach alter Rechtslage lag kein Sachmangel der Kaufsache vor, wenn der Käufer trotz mangelhafter Montageanleitung die Sache fehlerfrei montiert. Diese Ausnahme ist bei der Neuregelung (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB) weggefallen.Ist eine Sache zur Montage durch den Käufer bestimmt, entspricht sie nur den subjektiven Anforderungen, wenn sie mit den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen übergeben wird (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).K sollte das Regal zuhause selbst zusammenbauen. Die Montageanleitungen war mangelhaft. Dass K es geschafft hat, das Regal zusammenzubauen ändert nichts daran, dass es nicht den subjektiven Anfordrungen entspricht.
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