Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Die mitgeschickte Montageanleitung ist mangelhaft. Auf Grund seiner außergewöhnlichen Fähigkeiten gelingt es K jedoch trotzdem, das Regal richtig zusammen zu bauen.
Einordnung des Falls
Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Regal entspricht nur dann den subjektiven Anforderungen, wenn V eine Montageanleitung mitliefert (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).
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Ja!
2. Wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, entspricht das Regal nicht den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).
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Genau, so ist das!
3. Wenn K das Regal trotz fehlerhafter Montageanleitung richtig zusammenbaut, enspricht das Regal den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).
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Nein, das ist nicht der Fall!
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Daniel
22.1.2022, 21:27:22
Und welche Rolle spielt § 434 Abs. 4 BGB?
Victor
23.1.2022, 00:49:34
Abs. 4 bezieht sich auf durchgeführte Montagen durch den Verkäufer und gerade nicht durch den Käufer.

Marilena
23.1.2022, 10:33:09
Hallo Daniel, einen Fall zu § 434 Abs. 4 Nr. 1 BGB findest Du im Übrigen hier https://applink.jurafuchs.de/5h7qoIA32mb , wir werden in Kürze auch noch einen Fall zur Nr. 2 hinzufügen. Beste Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team
Daniel
23.1.2022, 20:49:00
Interessante Perspektive. Woraus soll sich das ergeben? Da es sich für mich so nicht aus dem Gesetz erkennen lässt, habe ich kurz recherchiert. Lorenz, Wilke und andere (es schien mir gar einhellig zu sein) schreiben, dass sich bezüglich der Montageanforderungen keine Änderungen ergeben. Deshalb schließt eine erfolgreiche Selbstmontage den Mangel weiterhin aus. Zumindest ist diese Ansicht offenbar sehr gut vertretbar.
Martina
1.3.2022, 21:12:32
Ich habe es aus Schulze/Saenger BGB 434 Rn. 36 auch so verstanden, dass es diesbezüglich nichts geändert hat.
IsiRider
7.3.2023, 20:51:34
Ich würde mich dem anschließen. Was sollte ihm auch der Mangel bringen, wenn er es hinbekommen hat? Was sagt das Jurafuchs-team dazu?

Jopies
8.5.2023, 15:18:02
Ich würde mich nicht der Meinung anschließen. 1. spricht das Gesetz von „übergeben“ der Anleitung und nicht von deren Notwendigkeit 2. wurde das in diesen Fällen sogar vertraglich vereinbart, warum sollte die Abweichung vom vertraglich geschuldeten unbeachtlich sein. 3. wurde im Zuge der Gesetzesänderung die Ausnahme die davor drin stand ja anscheinend sogar gestrichen 4. es ist auch nicht treuwidrig: immerhin geht es auch umso Sachen wie die Möglichkeit es weiterzuverkaufen.

Jopies
8.5.2023, 15:21:44
Oder um noch mal zu präzisieren: in Abs. 4 geht es um die Qualität der Montage, während es davor um die Qualität der Montageanleitung geht.
Daniel
24.10.2023, 15:40:12
Jetzt sehe ich es auch: Es ist zu differenzieren: Bei Abs. 4 geht es um die Montageanforderungen, die zu unterscheiden sind von subjektiven (und objektiven) Anforderungen. Eine interessante Frage wäre jetzt, was der Käufer in so einem Fall als Nacherdullu
Daniel
24.10.2023, 15:42:52
Jetzt sehe ich es auch. In Abs. 4 geht es um die Montageanforderungen, die zu unterscheiden sind von den subjektiven und den objektiven Anforderungen. Die spannende Anschlussfrage ist dann, was der Käufer in so einem Fall als Nacherfüllung verlangen kann, sprich; ob sein Nacherfüllungsanspruch auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt ist.