Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB
Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB
4. Juli 2025
26 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Die mitgeschickte Montageanleitung ist mangelhaft. Auf Grund seiner außergewöhnlichen Fähigkeiten gelingt es K jedoch trotzdem, das Regal richtig zusammen zu bauen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Regal entspricht nur dann den subjektiven Anforderungen, wenn V eine Montageanleitung mitliefert (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).
Ja!
2. Wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, entspricht das Regal nicht den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).
Genau, so ist das!
3. Wenn K das Regal trotz fehlerhafter Montageanleitung richtig zusammenbaut, enspricht das Regal den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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