Zivilrecht

Kaufrecht

Sach- und Rechtsmängel

Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB

Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Neues Kaufrecht 2022

K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Die mitgeschickte Montageanleitung ist mangelhaft. Auf Grund seiner außergewöhnlichen Fähigkeiten gelingt es K jedoch trotzdem, das Regal richtig zusammen zu bauen.

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Einordnung des Falls

Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Regal entspricht nur dann den subjektiven Anforderungen, wenn V eine Montageanleitung mitliefert (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).

Ja!

Ist eine Sache zur Montage durch den Käufer bestimmt, entspricht sie nur den subjektiven Anforderungen, wenn sie mit den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen übergeben wird (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB). Ob die Sache zur Montage bestimmt ist, hängt davon ab, ob für den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Zusammenbau der Einzelteile, der Anschluss, die Aufstellung oder ein Einbau nötig ist.K sollte das Regal zuhause selbst zusammenbauen. Es war somit zur Montage bestimmt.§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB n.F. = § 434 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.
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2. Wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, entspricht das Regal nicht den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).

Genau, so ist das!

Die Mangel- und Montageanleitung muss ihrerseits mangelfrei sein. Anleitungen sind mangelhaft , wenn sie nicht den ganz überwiegenden Teil der Käufer auf Anhieb zur fehlerfreien Anwendung befähigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie unvollständig ist oder eine Anweisung falsch oder missverständlich ist. Bei der Bewertung der Anforderungen an eine Montageanleitung kommt es auf den Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrskreises an. § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB n.F. = § 434 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.Achtung: Dass die Anleitung mangelfrei sein muss, ist nicht explizit kodifiziert. Dies ergibt sich durch Auslegung aus dem Sinn und Zweck der Norm.

3. Wenn K das Regal trotz fehlerhafter Montageanleitung richtig zusammenbaut, enspricht das Regal den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Zum 01.01.2022 wurde § 434 Abs. 2 S. 2 BGB a.F geändert. Nach alter Rechtslage lag kein Sachmangel der Kaufsache vor, wenn der Käufer trotz mangelhafter Montageanleitung die Sache fehlerfrei montiert. Diese Ausnahme ist bei der Neuregelung (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB) weggefallen.Ist eine Sache zur Montage durch den Käufer bestimmt, entspricht sie nur den subjektiven Anforderungen, wenn sie mit den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen übergeben wird (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB).K sollte das Regal zuhause selbst zusammenbauen. Die Montageanleitungen war mangelhaft. Dass K es geschafft hat, das Regal zusammenzubauen ändert nichts daran, dass es nicht den subjektiven Anfordrungen entspricht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DAN

Daniel

22.1.2022, 21:27:22

Und welche Rolle spielt § 434 Abs. 4 BGB?

VIC

Victor

23.1.2022, 00:49:34

Abs. 4 bezieht sich auf durchgeführte Montagen durch den Verkäufer und gerade nicht durch den Käufer.

Marilena

Marilena

23.1.2022, 10:33:09

Hallo Daniel, einen Fall zu § 434 Abs. 4 Nr. 1 BGB findest Du im Übrigen hier https://applink.jurafuchs.de/5h7qoIA32mb , wir werden in Kürze auch noch einen Fall zur Nr. 2 hinzufügen. Beste Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team

DAN

Daniel

23.1.2022, 20:49:00

Interessante Perspektive. Woraus soll sich das ergeben? Da es sich für mich so nicht aus dem Gesetz erkennen lässt, habe ich kurz recherchiert. Lorenz, Wilke und andere (es schien mir gar einhellig zu sein) schreiben, dass sich bezüglich der Montageanforderungen keine Änderungen ergeben. Deshalb schließt eine erfolgreiche Selbstmontage den Mangel weiterhin aus. Zumindest ist diese Ansicht offenbar sehr gut vertretbar.

MAR

Martina

1.3.2022, 21:12:32

Ich habe es aus Schulze/Saenger BGB 434 Rn. 36 auch so verstanden, dass es diesbezüglich nichts geändert hat.

IS

IsiRider

7.3.2023, 20:51:34

Ich würde mich dem anschließen. Was sollte ihm auch der Mangel bringen, wenn er es hinbekommen hat? Was sagt das Jurafuchs-team dazu?

Jopies

Jopies

8.5.2023, 15:18:02

Ich würde mich nicht der Meinung anschließen. 1. spricht das Gesetz von „übergeben“ der Anleitung und nicht von deren Notwendigkeit 2. wurde das in diesen Fällen sogar vertraglich vereinbart, warum sollte die Abweichung vom vertraglich geschuldeten unbeachtlich sein. 3. wurde im Zuge der Gesetzesänderung die Ausnahme die davor drin stand ja anscheinend sogar gestrichen 4. es ist auch nicht treuwidrig: immerhin geht es auch umso Sachen wie die Möglichkeit es weiterzuverkaufen.

Jopies

Jopies

8.5.2023, 15:21:44

Oder um noch mal zu präzisieren: in Abs. 4 geht es um die Qualität der Montage, während es davor um die Qualität der Montageanleitung geht.

DAN

Daniel

24.10.2023, 15:40:12

Jetzt sehe ich es auch: Es ist zu differenzieren: Bei Abs. 4 geht es um die Montageanforderungen, die zu unterscheiden sind von subjektiven (und objektiven) Anforderungen. Eine interessante Frage wäre jetzt, was der Käufer in so einem Fall als Nacherdullu

DAN

Daniel

24.10.2023, 15:42:52

Jetzt sehe ich es auch. In Abs. 4 geht es um die Montageanforderungen, die zu unterscheiden sind von den subjektiven und den objektiven Anforderungen. Die spannende Anschlussfrage ist dann, was der Käufer in so einem Fall als Nacherfüllung verlangen kann, sprich; ob sein

Nacherfüllungsanspruch

auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt ist.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

19.5.2024, 20:36:41

Wo ist denn auf der Rechtsfolgenseite der Vorteil, wenn trotz gelungener Montage ein Sachmangel bejaht wird? Also hat die Frage praktische Relevanz?

Maximilian Puschmann

Maximilian Puschmann

20.5.2024, 12:43:43

Hallo Paulmachtexamen,  dadurch ist dann grundsätzlich der Anspruchskatalog aus § 437 BGB eröffnet, der immer einen Sachmangel voraussetzt. Ob sich dann im Einzelfall wirklich einklagbare Ansprüche ergeben, muss im Einzelfall betrachtet werden.  Beste Grüße  Max - Für das Jurafuchs-Team

Dogu

Dogu

30.5.2024, 19:58:46

Naja in jedem Fall zumindest die

Nachlieferung

einer korrekten Anleitung. Kann ja sein, dass die Sache nochmals woanders montiert werden muss.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

30.5.2024, 21:33:59

War mir wahrscheinlich zu obvious :D. Aber das ergibt natürlich Sinn! Sehr gut, dann kann ich mir zumindest jetzt etwas darunter vorstellen.


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