Zivilrecht > Kaufrecht
Verjährung von Ansprüchen auf Ersatz des Mangelfolgeschadens
Winzerin W bestellt bei Händler H 100 Weinkorken zum Abfüllen ihres Weins. Drei Jahre nach Ablieferung und Abfüllung stellt W fest, dass die Korken wegen eines Herstellungsfehlers undicht sind und sie den Wein neu abfüllen muss, was €1.000 kostet. H beruft sich auf Verjährung.