Zivilrecht > Sachenrecht
Garten-Öltank als wesentlicher Wohnhausbestandteil
E und A sind Nachbarinnen. Nach Absprache erlaubt E der A, ihren Öltank auf dem Grundstück der E zu vergraben. Der Öltank ist mit der Heizung im Haus der A verbunden. E glaubt nun, sie sei Eigentümerin des Öltanks.