Indirekter Anwendungsbereich - Verweisungen auf die §§ 985ff. BGB : 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die neuesten Fälle zum Thema Indirekter Anwendungsbereich - Verweisungen auf die §§ 985ff. BGB

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Zivilrecht > Sachenrecht

Besitzschutz (§ 1007 III 2 BGB)

E leiht L sein Fahrrad. Bei der Leihe wird vereinbart, dass L in dieser Zeit die Kosten für Reparaturen selbst tragen soll. D wiederum stiehlt L das Fahrrad und beschädigt es bei einer Tour durch den Wald.