Besitzschutz (§ 1007 III 2 BGB)
29. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E leiht L sein Fahrrad. Bei der Leihe wird vereinbart, dass L in dieser Zeit die Kosten für Reparaturen selbst tragen soll. D wiederum stiehlt L das Fahrrad und beschädigt es bei einer Tour durch den Wald.
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