Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schutz des Schuldners – Einwendungen gegen die Forderung
G verkauft Pelze an S, die S später bezahlen soll. Weiter vereinbaren sie, dass S bis zum Jahresende ein Rücktrittsrecht zusteht. G tritt kurz darauf ihre Kaufpreisforderung gegen S an K ab. Daraufhin erklärt S noch vor Ablauf des Jahres gegenüber G den Rücktritt. K will ihr Geld.
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Schutz des Schuldners – Einwendungen gegen die Forderung (bestand bei Abtretung)
Marathonläuferin M kauft bei Verkäufer V ein Paar neue Laufschuhe. Sie vereinbaren, dass M den Kaufpreis erst 3 Monate später entrichten muss. Einen Monat nach dem Kauf tritt V die Forderung an B ab. Diese will das Geld sofort haben.