Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung der Gesamtschuld – Gesetzliche Anordnung
A und B betreiben die Späti-OHG (offene Handelsgesellschaft). Die Gesellschaft schuldet Lieferant L €1000. L will das Geld sofort. Zwar verfügt die Gesellschaft über flüssige Mittel. Dennoch zahlt A den Betrag zunächst aus seinem Privatvermögen.
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Entstehung der Gesamtschuld – Gesetzliche Anordnung 1
Lawra (L) und Justus (J) sprühen gemeinschaftlich auf den Eingang ihrer Fakultät den Spruch "Geld hat man zu haben". Der Spruch hatte sie seit Beginn des Studiums an jedem Monatsende genervt. Universität U findet das weniger lustig und lässt das Graffiti für €1.000 beseitigen.