Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche, Einführung
Modedesigner M entwirft für €5.000 für K ein Abendkleid, das K bei einer Filmpremiere tragen will. Sie vereinbaren, dass es sich hierbei um ein Unikat handelt, das nur K tragen soll. M entwirft für die Kundin N jedoch ein fast identisches Kleid.