Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Relativität der Schuldverhältnisse
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P1: Übereignung
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P1: Übereignung
24. Januar 2025
19 Kommentare
4,6 ★ (46.306 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft auf einer Vernissage ein von Galerist G ausgestelltes Gemälde (Preis €10.000). Was K nicht weiß: G hat das Bild bereits zuvor an X verkauft und übereignet, der zur Rückübereignung nicht bereit ist. K ärgert sich nun, da er schon einen Bilderrahmen für €500 gekauft hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P1: Übereignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G konnte mit K einen wirksamen Kaufvertrag über das Gemälde schließen, obwohl er es bereits an X verkauft und übereignet hatte.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K ist durch Abschluss des Kaufvertrags Eigentümer des Gemäldes geworden.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Wenn K das Gemälde bezahlt und G es ihm mit den Worten "Du bist jetzt Eigentümer" übergibt, erwirbt K Eigentum am Gemälde vom Berechtigten (§ 929 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. K kann von G Ersatz der Kosten für den Bilderrahmen verlangen, weil G ihm das Eigentum am Gemälde nicht verschaffen kann (§§ 311a Abs. 2, 284 BGB).
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!