Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Persönliche Unzumutbarkeit: Überschaubares Leistungshindernis (§ 275 Abs. 3 BGB)
Schauspieler S arbeitet in der Berliner Schaubühne (B). Am Tag der Premiere erleidet S' 15-jährige Tochter T einen Unfall, bei dem sie sich das Bein bricht. Als guter Vater will sich S um seine Tochter kümmern. Für S steht kein Ersatz bereit, die Premiere müsste ausfallen.