Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), Subjektive Unmöglichkeit Dritter nicht zum Verkauf bereit
V verkauft K das Ölgemälde "Klimawandel". K will es am nächsten Tag abholen. Am selben Tag verkauft und übereignet Vs Angestellter A das Gemälde wirksam an Sammlerin S. S ist hin und weg und für kein Geld der Welt bereit, es wieder zurückzugeben.