Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verjährung 1
Verbraucherin V kauft bei Unternehmerin U am 02.01.2022 ein Spiel für ihre Konsole. Als das Spiel am 05.01.2022 bei ihr ankommt, will es V sofort spielen. V stellt aber fest, dass es nicht mit ihrer sehr geläufigen Konsole kompatibel ist. V vergisst die Angelegenheit, fordert aber am 03.01.2024 Ersatz.