Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB)
R bucht bei V einen viertägigen Skiurlaub, der Skipass und Unterkunft umfasst. Als R früh morgens ankommt, muss sie feststellen, dass in den Betten keine Matratzen sind. R verlangt Matratzen, spätestens bis zum Ende des Tags. Als V nicht reagiert, kauft R neue Matratzen.