Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schadensersatz (§§651i III Nr. 7, 651n BGB)
R hat bei V Flug und Hotel gebucht. Als R am Flughafen ankommt, wird ihr mitgeteilt, dass der Flug auf den nächsten Tag verschoben werden muss. Als R V damit konfrontiert, unternimmt dieser nichts. R fährt zurück in ihr Hotel. Durch die weitere Übernachtung und die Rückfahrt entstehen Kosten.